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Telekommunikation & Medien

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Info: Neues bei Mehrwertdiensten und Dialern

Auf Grund des Telekommunikationsgesetzes 2003 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR-GmbH) nunmehr Regeln betreffend Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste statuiert. Am 12.5.2004 ist die Kommunikations-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-Verordnung) in Kraft getreten.

Urteil: Verbandsklage gegen "ONE"

VKI gewinnt Verbandsklage gegen ONE GmbH in 2. Instanz. OLG Wien stellt klar, dass die Wiederholungsgefahr allein durch Änderung der AGB nicht beseitigt wird.

Info: Download Volumen

Zur Problematik von unerwarteten Entgelten für Download-Volumina über 1 GB vermeidet die Telekom Austria bei älteren Verträgen weiterhin eine Gerichtsentscheidung.

Info: Neues TKG 2003

Das neue TKG 2003 ist am 25.7.2003 in Kraft getreten. Es enthält teils wesentliche Neuerungen wie die Nummernübertragbarkeit.

Urteil: Zur Abrechnung von Mehrwertdiensten

Bei Mehrwertdiensten sind der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber sowie der Vertrag zwischen dem Diensteanbieter und dem Benutzer zu unterscheiden. Der Netzkunde schuldet nicht das Entgelt für den Mehrwertdienst, sondern nur das normale Verbindungsentgelt.

Urteil: Unverlangte SMS

Die Übersendung nicht verlangter Werbung mittels SMS an eine Mobilfunknummer stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, sodass ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich weiterer SMS-Werbung besteht. Der Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Versender solcher SMS sondern auch gegen denjenigen, für dessen Unternehmen in der SMS geworben wird.

Urteil: Download-Volumen - Jet2Web (Aon Speed)

Zur Problematik von unerwarteten Entgelten für Download-Volumina über 1 GB hinaus hat Jet2Web einen Rechtsstreit vermieden und ein vom VKI erwirktes Versäumungsurteil nicht bekämpft.

Info: Musterurteil gegen IBC rechtskräftig

In den Informationen zum Verbraucherrecht 12/2000 wurde über ein erfreuliches Urteil in einem Musterprozess des VKI gegen IBC berichtet. Dieses Urteil erster Instanz wurde - IBC ergriff kein Rechtsmittel - nunmehr rechtskräftig.

Urteil: IBC bei Gericht abgeblitzt

IBC hat einen Verbraucher auf Zahlung von 175.- öS geklagt, konnte aber nicht beweisen, wer tatsächlich die "Telefon-Sex"-Dienstleistung in Anspruch nahm. Die Klage wurde abgewiesen.

Info: Probleme mit Chello

Der Internetprovider Chello hatte Probleme mit den Mail-Servern. Nun sollten die Kunden Preisminderung bekommen.

Info: Probleme mit Internet-Providern

Probleme mit Internet-Providern häufen sich. Man könnte diese unter "Dichtung und Wahrheit" pointiert zusammenfassen. Wir zeigen wie man sich zur Wehr setzen kann.

Urteile: Telefonsex sittenwidrig

Seit Jahren wird der VKI mit Beschwerden über zu hohe Telefongebühren konfrontiert, die zumeist auf die Inanspruchnahme von Telefonsexmehrwertdiensten zurückzuführen sind.

Urteil: Jahr 2000 Problem bei Software

Software aus 1994 kann - fehlt die Jahr-2000-Tauglichkeit - mangelhaft sein. Es ist auf die übliche Nutzungsdauer der Software, den Vertragszweck und auch das Projektvolumen abzustellen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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