Dolinschek zu HG Wien: Verfallsklausel für Wertkartentelefone unzulässig
Wien (OTS) - Nachdem der OGH bereits im Jahr 2004 entschieden hat, dass eine AGB-Klausel für Wertkartentelefone unzulässig ist, die einen Verfall des Guthabens nach Ablauf von insgesamt 15 Monaten vorsieht, hat nun das Handelsgericht Wien einem vom VKI im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eingeleiteten Verbandsverfahren gegen eine Verfallsklausel der tele.ring Telekom Service GmbH recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Es freut mich, dass das Handelsgericht Wien diese Verfallsklausel als unzulässig anerkannt hat. Dies ist ein neuerlicher Erfolg für den Konsumentenschutz", sagte Dolinschek.