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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Geld zurück bei illegalen Provisionen (Kick-Back-Zahlungen)

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Ryanair-Flugzeug von der Seite | vki.at

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair

Der VKI ist mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt: 14 von 15 Zusatzgebühren sind unzulässig.

Energiesparlampen, Geldscheine und ein Taschenrechner liegen am Tisch

VKI-Erfolg: Ausgleichsenergiebeitrag für Überschusseinspeiser von Spotty unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Spotty Smart Energy Partner GmbH (Spotty) wegen dem von Spotty für die Einspeisung von Photovoltaikanlagen verlangten Ausgleichsenergiebetrag geklagt. Das Oberlandesgericht Wien hat dem VKI mit Urteil vom 22. Dezember 2025 vollumfänglich Recht gegeben. Dieses Urteil hat der OGH nun mit Beschluss vom 18. März 2026 bestätigt.

„Eine Person hält ein Smartphone mit der Ticketmaster-App auf dem Bildschirm. Im Hintergrund ist unscharf ein Konzert mit Bühne, Lichtstrahlen und jubelndem Publikum zu sehen.

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Sozialministerium

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