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zupfdi.at: VKI informiert über mögliche Rückforderungsansprüche betroffener Verbraucher:innen
Der OGH hat mit Beschluss vom 25.01.2024 (4 Ob 5/24z) das Geschäftsmodell der gewerblichen „Besitzschützer“ hinter der Website www.zupfdi.at für rechtswidrig erkannt. Das HG Wien hat in VKI-Verbandsverfahren ua die Unzulässigkeit von Klauseln über die Abtretung der Besitzschutzansprüche und die Einräumung von Mitbesitz an den bewachten Liegenschaften bestätigt. Nach Rechtsauffassung des VKI ergeben sich aus diesen Entscheidungen Rückforderungsansprüche der betroffenen Verbraucher:innen, die Zahlungen an „Zupf di“ getätigt haben.
Unterlassungserklärung der Sanag Health Care GmbH
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sanag Health Care GmbH wegen acht Klauseln in ihrem Mietvertrag für ein Leihgerät abgemahnt. Die Sanag Health Care GmbH hat zu allen Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben.
OLG Wien: unzulässige Klausel eines Restschuldversicherers
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer CNP Santander Insurance Europe DAC in einem Verbandsverfahren geklagt. Es handelt sich um eine Klausel, wonach die Leistung im Falle der Arbeitsunfähigkeit erstmalig an dem Fälligkeitstermin der Kreditrate erbracht wird, welcher dem Ablauf einer Frist von 6 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit folgt (=Karenzzeit). Die Klausel, auf die sich der Versicherer auch im Einzelfall berufen hat, um die Versicherungsleistung zu verweigern, wurde im Verbandsverfahren vom OLG Wien als unzulässig beurteilt, nachdem zuvor schon das HG Wien dem VKI recht gegeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
VKI: Restschuldversicherer zahlt nach Klagseinbringung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer CNP Santander Insurance Europe DAC in einem Musterprozess geklagt. Eine Verbraucherin hatte für den Fall der Arbeitsunfähigkeit für einen Kreditvertrag eine Restschuldversicherung bei der CNP Santander Insurance Europe DAC abgeschlossen. Nachdem sie wegen Long Covid eine Zeit lang arbeitsunfähig war, zahlte der Versicherer nicht alle Kreditraten. Der Versicherer zahlte jedoch kurz nach der Klagseinbringung durch den VKI den gesamten Klagsbetrag. Die Klausel, auf die sich der Versicherer im Einzelfall berufen hat, um die Versicherungsleistung zu verweigern, wurde im Verbandsverfahren rechtskräftig für unzulässig erklärt.
EuGH: keine Tragung von Verfahrenskosten durch Verbraucher:innen bei missbräuchlichen Vertragsklauseln
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) äußerte sich kürzlich zu offenen Auslegungsverfahren der Klausel-Richtlinie (RL 93/13/EWG) und der Verbraucherkredit-Richtlinie 2008 (RL 2008/48/EG). Das Urteil vom 21.03.2024 (C-714/22, Profi Credit Bulgaria) betrifft ein bulgarisches Vorlageverfahren; die Aussagen des Gerichtshof sind jedoch auch für österreichische Verbraucher:innen von Relevanz.
„Spar Frozen Yogurt“ enthält zu wenig Joghurt
Der VKI klagte wegen irreführender Aufmachung von „Spar Frozen Yogurt“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zessionsverbot für Ausgleichsanspruch verstößt gegen die EU-FluggastrechteVO
Der EuGH hat mit Entscheidung vom 29.02.2024, C-11/23 ausgesprochen, dass Art 15 Fluggastrechte-VO dem Zessionsverbot für Ausgleichsansprüche entgegensteht. Zudem wurde klargestellt, dass sich der Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung für annullierte Flüge unmittelbar aus der Verordnung ergibt.
VKI: Unzulässige Servicegebühr bei Ö-Ticket
OLG Wien bestätigt: Gebühren bei Veranstaltungstickets ohne erkennbare Leistung sind gesetzwidrig.
LG Klagenfurt: Verbandsklagen-Richtlinie unmittelbar anwendbar
Der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) hatte die Energie Klagenfurt GmbH auf Unterlassung der Verrechnung einer Gemeindebenützungsabgabe geklagt. Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage inhaltlich ab, bestätigte aber die Aktivlegitimation der klagenden Partei gestützt auf die (von Österreich nicht umgesetzte) EU-Verbandsklagen-Richtlinie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VKI - Wien-Energie: Einigung auf Energiekosten-Ausgleichzahlung
Die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (WEV) hatte ihre Kund:innen im September 2022 auf den Tarif "OPTIMA Entspannt" umgestellt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieses Vorgehen war aus Sicht des VKI unzulässig.
LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wegen zwei unzulässiger Klauseln in deren AGB/Vertragsformblättern betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt gab der Klage vollumfänglich statt und erkannte in seinem Urteil beide Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VKI-Erfolg gegen Sky Österreich (Sky X): Kein Entfall des Rücktrittsrechts schon bei Streaming-Beginn
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Sky Österreich Fernsehen GmbH im Auftrag des Sozialministeriums wegen einer Klausel, mit der das Rücktrittsrecht von Verbraucher:innen bei Abschluss eines Streaming-Abos ausgeschlossen wird, geklagt. Das OLG Wien gab dem VKI nun in einem - nicht rechtskräftigen - Urteil recht.
Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“
Der Digital Markets Act (DMA) sieht regulatorische Einschränkungen für sogenannte "Gatekeeper" - Plattformdienste mit erheblicher Marktmacht - vor und ist seit 7. März 2024 für 22 Dienste von sechs Gatekeepern, ua Amazon, Apple, Meta und Microsoft, wirksam. Wir stellen die Regelungen im Überblick dar.
zupfdi.at: „Besitzschutz“-Website – 6 Klauseln in AGB unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Fumy – The Private Circle GmbH wegen sechs unzulässiger Klauseln in deren AGB/Vertragsformblättern für die Nutzung des über die Website „zupfdi.at“ betriebenen Abmahnservices bei behaupteten Besitzstörungen durch Kfz geklagt. Betreffend drei dieser Klauseln war bereits am 5.12.2023 ein Teilanerkenntnisurteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) ergangen. Nunmehr erkannte das HG Wien in seinem Endurteil auch die drei übrigen Klauseln für rechtswidrig. Das Endurteil ist rechtskräftig.
zupfdi.at: „Besitzschützer“-Geschäftsmodell laut OGH unzulässig
Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte eine einstweilige Verfügung (eV) gegen die Zupf di Besitzschutz GmbH begehrt, wonach diese die von ihr kommerziell betriebene Abmahnpraxis bei behaupteten Besitzstörungen zu unterlassen habe. Die Antragsgegnerin hatte eine Website (zupfdi.at) betrieben, bei der Betroffene eine Besitzstörung durch das widerrechtliche Abstellen von Kfz melden und deren Ansprüche an die Antragsgegnerin abtreten konnten, woraufhin diese Abmahnschreiben an die (vermeintlichen) Besitzstörer versandte. Der OGH gab der Antragstellerin mit Beschluss vom 25.01.2024 recht und erließ die eV; das Geschäftsmodell der Antragsgegnerin in der betriebenen Form ist somit unzulässig. Der Beschluss des OGH ist rechtskräftig.
Irreführende Werbung bei „Gröbi Waldbeere“
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DrinkStar GmbH wegen einer irreführenden Produktaufmachung geklagt.
Kostenfreier Rücktritt von Pauschalreise – Situation zum Rücktrittszeitpunkt maßgeblich
Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL ist dahingehend auszulegen, dass für die Feststellung, ob „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ aufgetreten sind, die im Sinne dieser Bestimmung „die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“, nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist.
Neue Regeln für Online-Plattformen: Digital Services Act in vollem Umfang anwendbar
Seit 17.2.2024 ist der Digital Services Act (DSA) in seinem vollen Umfang anwendbar (Art 93 Abs 2). Auf 19 sehr große Online-Anbieter, ua Amazon, Apple, TikTok und Zalando, kommt der DSA bereits seit 25.8.2023 zur Anwendung. Wir stellen die neuen Regeln im Überblick dar.
Ausgleichszahlung nur bei rechtzeitigem Einfinden am Flughafen
Voraussetzung für die in Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichszahlung im Fall einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der geplanten Ankunftszeit ist das rechtzeitige Eintreffen des Fluggastes zur Abfertigung bzw im Fall einer online Registrierung das rechtzeitige Einfinden am Flughafen bei einem Vertreter des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Keine Ausgleichszahlung bei selbst gebuchtem Ersatzflug, sofern kein Zeitverlust vorliegt
Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist ein Ausgleichanspruch zu verneinen, wenn der Fluggast wegen drohender großer Verspätung selbst einen Ersatzflug bucht und dadurch sein Endziel mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fluges erreicht.
Vergleichsangebot von Aurena beseitigt laut OLG Graz die Wiederholungsgefahr
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Verbandsklage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Während das LG Leoben dem VKI zur Gänze recht gab und die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärte, war das OLG Graz als Berufungsgericht der Ansicht, dass die von der Aurena GmbH angebotene Unterlassungsverpflichtung trotz der vorgenommenen Einschränkung die Wiederholungsgefahr beseitigen würde. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
VKI: Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime
Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht laut HG Wien intransparent
OGH beurteilt Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank als unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die WSK Bank wegen unzulässiger Klauseln in ihren Kreditverträgen geklagt. Jetzt liegt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor: Dieser beurteilt diverse Gebühren und Spesenklauseln in den Kreditverträgen als unzulässig, darunter auch die Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 4 Prozent. Betroffene Kund:innen der WSK Bank haben nach Ansicht des VKI Rückforderungsansprüche.
VKI: Gesetzwidrige Klauseln bei Streaming-Anbieter DAZN
HG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI: Preiserhöhungsklauseln unzulässig
Datentransfergeschwindigkeit: Irreführende Werbung bei „Hutchison Drei“
Beworbene versus tatsächliche Datentransfergeschwindigkeit: Hutchison Drei warb mit Maximalgeschwindigkeiten von 10 MBit/s und 40 MBit/s, die tatsächlich zur Verfügung stehende Bandbreite war laut Vertrag bloß halb so schnell. Laut OGH-Urteil eine irreführende Geschäftspraxis. "Bis zu"-Hinweise, dass es sich bei den Geschwindigkeiten um Maximalwerte handelt, beseitigen die Irreführung nicht.
Timesharing-Anbieter Hapimag – 48 Klauseln unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotels zur Verfügung stellt. Der VKI beanstandete 48 Bestimmungen in Geschäftsbedingungen, Reservierungsbestimmungen, Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
47 Klauseln von Lyconet gesetzwidrig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Verbandsklage gegen die Lyconet Austria GmbH (Lyconet) geführt. Lyconet, ein im Netzwerk-Marketing tätiges Unternehmen, vertrieb unter anderem das „Cashback World Programm“. Dabei handelt es sich um eine Einkaufsgemeinschaft, die es Mitgliedern ermöglichen sollte, durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen bei Partnerunternehmen Vorteile zu erhalten. Gegenstand der Klage waren 47 Vertragsklauseln, die Bestandteil von Lyconet-Vereinbarungen und sogenannten Lyconet Compensation-Plänen waren. Diese wurden vom VKI unter anderem aufgrund zahlreicher intransparenter Regelungen und damit einhergehender Unklarheiten kritisiert. Nachdem bereits die Unterinstanzen alle beanstandeten 47 Klauseln als gesetzwidrig beurteilt hatten, erkannte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) sämtliche Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Haftung für immaterielle Schäden bei Cyberangriff
Ein Cyberangriff befreit nach dem Europäischen Gerichtshof nicht von der Haftung. Von seiner Haftung kann sich der Verantwortlich nur nur durch den Nachweis befreien, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen einem etwaigen Datenschutzverstoß und dem Schaden Betroffener gibt. Für das Vorliegen eines ersatzfähigen immateriellen Schadens iSd Art 82 Abs 2 DSGVO reicht die bloße Befürchtung Betroffener, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet werden könnten, aus.
EuGH: Schranken für Creditscoring und Speicherdauer
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Schon die automatisierte Erstellung eines „Score-Werts“ zur Zahlungsausfallswahrscheinlichkeit durch eine Kreditauskunftei unterliegt den strengen Vorgaben für „automatisierte Entscheidungen“ nach Art 22 DSGVO. Informationen über eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren dürfen von Wirtschaftsauskunfteien zwecks Bonitätsprüfung nicht mehr verarbeitet werden, sobald diese Daten im öffentlichen Insolvenzregister gelöscht sind.
VKI-Tipps Weihnachtsgeschenke: Umtausch, Gewährleistung, Gutscheine
Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24. Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder nicht funktioniert? Sehr beliebte Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber was passiert, wenn die verbriefte Leistung teurer oder der Unternehmer insolvent wird?
VKI erzielt Einigung mit Wien Energie – Aktion „Energiekosten-Ausgleichszahlung“ startet im Frühjahr 2024
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) darauf geeinigt, dass von der Tarifumstellung „Optima Entspannt“ betroffene Kund:innen ab Frühjahr 2024 eine Entschädigung erhalten.
Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“
Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück.
Vorvertragliche Informationen über den Gesamtpreis
In einer erst über mehrfaches Scrollen und mehrfache Verweise auffindbaren Information liegt keine klare und verständliche Information nach § 4 Abs 1 FAGG vor.
OGH-Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie bei Maxenergy gefällt und sieht die Kündigungen mit Ablauf der Mindestvertragsdauer trotz aufrechter Preisgarantie als zulässig an. Damit sind keine Rückzahlungsansprüche für Konsument:innen durch die Kündigung entstanden.
Servicegebühr bei Veranstaltungstickets ohne erkennbare Leistung ist unzulässig
Servicegebühr bei Veranstaltungstickets ohne erkennbare Leistung ist unzulässig
Unzulässige Klauseln einer Bausparkasse
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bausparkasse.