Zessionsverbot für Ausgleichsanspruch verstößt gegen die EU-FluggastrechteVO
Der EuGH hat mit Entscheidung vom 29.02.2024, C-11/23 ausgesprochen, dass Art 15 Fluggastrechte-VO dem Zessionsverbot für Ausgleichsansprüche entgegensteht. Zudem wurde klargestellt, dass sich der Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung für annullierte Flüge unmittelbar aus der Verordnung ergibt.