OGH erklärt mehrere Klauseln von S-Leasing für unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig. Dabei ging es unter anderem um Klauseln, die Verzugsfolgen und weitere Gebühren regeln, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entrichten waren. Auch die Klausel, dass „sämtliche Verwertungskosten“ zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen, ist unzulässig.