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Generali Rentenwahlklausel
Generali Versicherung Bild: Wilfried Pohnke / Pixabay

Generali Versicherung - Sammelintervention Rentenanpassung bei Lebensversicherung - mit Rentenwahlklausel

VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.

Die Generali Versicherung AG (Generali) bietet unterschiedliche Versicherungsprodukte an, unter anderem auch Erlebens- und Ablebensversicherungen mit einer Rentenwahlklausel. Bei diesem Produkt können die Versicherungsnehmer:innen bei Ablauf der Versicherung wählen, ob es zu einer einmaligen Auszahlung des Kapitals kommt, oder stattdessen eine Privatpension (= laufende Rentenzahlungen) ausbezahlt werden soll.

In Bezug auf die Rentenzahlung verwendete die Generali eine Klausel, welche es ihr erlaubte, zur Berechnung der Rente die Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Rentenwahl zu verwenden, also am Ende der Laufzeit der Versicherung. Diese Klausel beanstandete der VKI in einem Verbandsverfahren und der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Klausel wegen Intransparenz auf.

Daraus ergibt sich nach Ansicht des VKI, dass die Renten betroffener Konsument:innen neu berechnet werden müssen. Dies ist möglich, wenn bei Abschluss der Versicherung ein Richtwert über die zu erwartende Rente angegeben worden ist. In diesen Fällen haben die betroffenen Konsument:innen nach Rechtsansicht des VKI Anspruch auf eine Startrente, für die die verwendete Berechnungsgrundlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen wird.

Ein Beispiel: In einem dem VKI vorliegenden Fall wurde dem Versicherungsnehmer eine Startrente von €84,81 angeboten. Nach den Berechnungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss steht ihm jedoch eine Startrente in Höhe von €165,77 zu.

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention - im Auftrag des Sozialministeriums - anzuschließen.
 

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme

Teilnehmen können alle Konsument:innen, die

  • eine Lebensversicherung mit Rentenwahlklausel bei der Generali abgeschlossen haben,
  • UND bereits eine Rentenzahlung gewählt haben
  • ODER eine Rentenzahlung wählen möchten. In diesem Fall muss das vertraglich vereinbarte Ende der Beitragszahlungen bzw. das Leistungsdatum erreicht worden sein und eine Auskunft über das vorhandene Deckungskapital vorliegen.

Weitere Voraussetzung für die tatsächliche Intervention nach Prüfung 

  • ZUSÄTZLICH muss bei Vertragsabschluss ein Richtwert über die zu erwartende Rente angegeben worden sein. Diese Voraussetzung wird erst nach Anmeldung vom VKI anhand der übermittelten Unterlagen geprüft.

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30.03.2023 möglich!


Unterstützung durch den VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt, nach der Berechnung der angepassten Renten durch eine Versicherungsmathematikerin, die Anpassung der Renten gegenüber Generali einfordern.

Wichtige Informationen - FAQ

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Sozialministerium
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