Zum Inhalt

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. Musterbrief)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden. Wir stellen einen Musterbrief zur Verfügung.

In den letzten Monaten erreichten den VKI zahlreiche Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die darüber berichteten, dass unterschiedliche Fitnessstudios trotz Schließung weiterhin Beiträge von ihren Konten eingezogen haben. Ein Vorgehen, dass nach Rechtansicht des VKI unzulässig ist. Im Fall coronabedingter Schließzeiten liegt ein Leistungshindernis vor, das durch keinen der Vertragspartner zu vertreten ist. Es handelt sich um einen sogenannten Fall höherer Gewalt, der beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn keine Trainingsmöglichkeit geboten werden kann, dann besteht auch kein Entgeltanspruch für die Dauer der Nichtbenützbarkeit des Fitnessstudios. Ein dennoch eingezogener Betrag kann daher vom Betreiber des Fitnesscenters zurückgefordert werden.

Zudem gibt es auch Fitnessstudios, die Konsumentinnen und Konsumenten nach der vereinbarten Mindestvertragsdauer die Verträge nicht auflösen lassen, sondern diese um die Schließzeiten verlängern wollen. Dafür gibt es in der Regel keine vertragliche Grundlage und nach der Rechtsansicht de VKI auch keine gesetzliche Grundlage. Es gilt: Eine vertraglich vereinbarte (Mindest-)Vertragsbindung darf nicht einseitig verlängert werden.

Wir stellen daher hier für beide Fälle einen Musterbrief zur Verfügung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang