Zum Inhalt

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. Musterbrief)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden. Wir stellen einen Musterbrief zur Verfügung.

In den letzten Monaten erreichten den VKI zahlreiche Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die darüber berichteten, dass unterschiedliche Fitnessstudios trotz Schließung weiterhin Beiträge von ihren Konten eingezogen haben. Ein Vorgehen, dass nach Rechtansicht des VKI unzulässig ist. Im Fall coronabedingter Schließzeiten liegt ein Leistungshindernis vor, das durch keinen der Vertragspartner zu vertreten ist. Es handelt sich um einen sogenannten Fall höherer Gewalt, der beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn keine Trainingsmöglichkeit geboten werden kann, dann besteht auch kein Entgeltanspruch für die Dauer der Nichtbenützbarkeit des Fitnessstudios. Ein dennoch eingezogener Betrag kann daher vom Betreiber des Fitnesscenters zurückgefordert werden.

Zudem gibt es auch Fitnessstudios, die Konsumentinnen und Konsumenten nach der vereinbarten Mindestvertragsdauer die Verträge nicht auflösen lassen, sondern diese um die Schließzeiten verlängern wollen. Dafür gibt es in der Regel keine vertragliche Grundlage und nach der Rechtsansicht de VKI auch keine gesetzliche Grundlage. Es gilt: Eine vertraglich vereinbarte (Mindest-)Vertragsbindung darf nicht einseitig verlängert werden.

Wir stellen daher hier für beide Fälle einen Musterbrief zur Verfügung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang