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NEWS

08.09.2010
Systematische grob fahrlässige Fehlberatung zu MEL-Zertifikaten

08.09.2010
HG Wien verurteilt AWD zu Schadenersatz

01.09.2010
Deutscher BGH: Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung

31.08.2010
Zahlscheinentgelte - VKI Sieg gegen mobilkom

25.08.2010
OGH weist Verbandsklage gegen AWD-Klauseln ab

23.08.2010
Anlegerentschädigung (AEW) haftet für AMIS-Gelder

17.08.2010
VKI Sieg gegen AvW - Kündigungsausschluss unwirksam


Listerien - BMASK unterstützt Geschädigte

Den Medien ist zu entnehmen, dass durch Listerien im Käse des oberösterreichischen Unternehmens Prolactal Menschen erkrankt und zum Teil auch verstorben sein sollen.

Das BMASK beauftragte nun den VKI, Schadensfälle zu sammeln und Geschädigte bei der Klärung von Ansprüchen und deren Rechtsdurchsetzung zu unterstützen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weist darauf hin, dass Hersteller bei Fehlern der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte für daraus entstehende Personen- und Vermögensschäden nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften. Diese Haftung stellt nicht auf ein Verschulden der Unternehmen ab; ist der Fehler für den Schaden kausal, dann muss das Unternehmen Schadenersatz leisten. Geschädigte haben Anspruch auf Heilungskosten, auf Schmerzengeld und auch eine Haftungserklärung für allfällige Folgeschäden. Hinterbliebene können für Verstorbene unmittelbare Kosten des Todes (Begräbniskosten, …), aber insbesondere uU – wenn der Verstorbene zum Unterhalt verpflichtet war – auch Unterhalt ersetzt verlangen. In manchen Fällen haben Gerichte auch Schadenersatz für Trauerschäden (mit Krankheitswert) zugesprochen.

Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt, die Fälle von Geschädigten zu sammeln und diesen beim Stellen und Durchsetzen von Ersatzansprüchen gegen den Hersteller beizustehen. Sollte eine klagsweise Klärung der Ansprüche nötig werden, wird der VKI für jene Geschädigten, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, Kontakt zu Prozessfinanzierern (Übernahme des Kostenrisikos gegen Erfolgsquote) herstellen.

Geschädigte bzw deren Angehörige mögen sich direkt an den VKI wenden:

Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Stichwort: Listerien-Käse
Linke Wienzeile 18
1060 Wien

Tel.: 01.588770

Laut Prolactal sind die betroffenen Produkte seit 23.01.2010 nicht mehr im Verkauf.
Firmensitz:
Hofgasse 3
A-4020 Linz

Betroffen waren nachfolgende Produkte:

Hartberger Bauernquargel natur 200 g
Hartberger Bauernquargel Paprika 200 g
Hartberger Bauernquargel Paprika 100 g
Hartberger Bauernquargel mit Kümmel 200 g
Steirischer Quargel mit Paprika 125 g
Steirischer Quargel mit Kümmel 125 g
Fastenkäse Klassik 150 g
Fastenkäse Chili 150 g
Milfina Quargel 200 g
Milchkanne Quargel 200 g

Laut Amtsblatt der Wiener Zeitung lagert Prolactal GmbH mit Sitz in Linz die Risken aus Haftungen für den Listerien-Käse auf die Firma Prolactal SauermilchvertriebsGmbH mit Sitz in Hartberg aus. Nach dem Spaltungsgesetz können Gläubiger aber Sicherstellung ihrer Forderungen durch die Prolactal GmbH mit Sitz in Linz verlangen. Dafür hat man 6 Monate nach Bekanntmachung der Spaltung Zeit.



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