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 Home > VKI zu Cosmos - Rechte der VerbraucherInnen 

NEWS

08.09.2010
Systematische grob fahrlässige Fehlberatung zu MEL-Zertifikaten

08.09.2010
HG Wien verurteilt AWD zu Schadenersatz

01.09.2010
Deutscher BGH: Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung

31.08.2010
Zahlscheinentgelte - VKI Sieg gegen mobilkom

25.08.2010
OGH weist Verbandsklage gegen AWD-Klauseln ab

23.08.2010
Anlegerentschädigung (AEW) haftet für AMIS-Gelder

17.08.2010
VKI Sieg gegen AvW - Kündigungsausschluss unwirksam


Nachdem der Ausgleich gescheitert ist, wurde über das Vermögen von Cosmos (Cosmos Elektrohandels GmbH&Co KG) der Anschlusskonkurs eröffnet.

Tipps für VerbraucherInnen im Fall des Cosmos-Konkurses:

1) Wir gehen davon aus, dass Cosmos in der Regel Bargeschäfte (Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen hat. Bei diesen Geschäften stellt sich - tritt bei der Ware ein Mangel auf - die Frage der Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt. In diesem Fall bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung), die man letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnte. Dabei ist zu beachten, dass eine Konkursquote gering sein kann und sich eine Anmeldung wirtschaftlich nur auszahlt, wenn man sich jedenfalls mehr erwartet, als die Anmeldegebühr (20 Euro) ausmacht. (Beispiel: Rückforderung für mangelhaftes Notebook 700 Euro / Konkursquote zB 10% = 70 Euro / Gebühren = 20 Euro)

2) Ansprüche aus Bargeschäften vor Ausgleichseröffnung (29.1.2010) sind nun einfache Konkursforderungen. Ansprüche aus Geschäften danach sind immerhin bevorrechtete Forderungen. Das heißt, dass diese vorrangig und zur Gänze befriedigt werden.

3) Bei Cosmos wurden bereits in den letzten Tagen keine Gutscheine mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier hat man einen Ersatzanspruch, den man grundsätzlich im Konkurs anmelden kann. Auch hier wird man aber beachten müssen, ob sich das wirtschaftlich auszahlt. (Beispiel: Gutschein 100 Euro / Konkursquote zB 10% = 10 Euro / Gebühren = 20 Euro)

4) Im Konkurs kann es zu einem Ausverkauf kommen. Reduzierten Preisen steht die Gefahr gegenüber, dass man uU seinen Vertragspartner, der für Gewährleistung 2 Jahre lang einzustehen hat, verlieren könnte (bei einer Liquidation nach Konkurs). Das ist beim Kauf eines Radioweckers wohl weniger beachtlich, als beim Erwerb einer teuren Heim Video Anlage.

5) Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert die Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch Ratenzahlungen abstatten.

6) Ansprüche aus Herstellergarantien Dritter richten sich nicht gegen Cosmos und sind daher vom Konkurs ebenfalls nicht betroffen.

7) Konkursanmeldungen sind an das Konkursgericht (HG Wien - Az noch nicht bekannt) zu richten. Wir empfehlen Kopien aufzuheben und Anmeldungen eingeschrieben zu senden.

8) "Cosmos-Schutzbriefe"sind eine Art Geräteversicherung, die man gegen Entgelt für 4 oder 6 Jahre abschließen konnte. Die Ansprüche sind durch eine Versicherung gedeckt. Der Versicherungsnehmer scheint Cosmos, Versicherte die Kunden zu sein. In diesem Fall muss der Kunde, will er Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen, die Zustimmung des Versicherungsnehmers einholen. Wir raten daher vom Masseverwalter Name und Anschrift der Versicherung und dessen Zustimmung zur Geltendmachung von Ansprüchen vorsorglich einzuholen. Die Ansprüche sollte man dann - für Schutzbriefe ab 30.9.2005 - bei der Itonia IT Insurance & Service GmbH, Postfach 0125, 2700 Wr. Neustadt (schaden@itonia.com) geltend machen.

Probleme mit dem Schutzbrief: Lesen Sie mehr....

Daten zum Konkurs:

Gericht/Aktenzahl: HG Wien (1030 Wien, Marxergasse 1a) / 2 S 20/10v

Masseverwalter: RA Dr. Karl F. Engelhart, 1030 Wien, Esteplatz 4, Tel.: 01.7123330-0, kanzlei@engelhart.at

Mittlerweile vier Musterprozesse im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eingebracht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des BMASK – vier Musterprozesse gegen die Firma itonia it-insurance & service GmbH und die Generali Versicherung AG eingebracht. Beide Unternehmen weigerten sich bis dato für Ansprüche von Kunden, die Cosmos Schutzbriefen aus den Jahren 2005 bis einschließlich 31.8.2009 erwarben, einzustehen.

Aktuell: Itonia scheint "in Kulanz" einzulenken

Offenbar bietet itonia it-insurance & service GmbH jetzt eine generelle Lösung für alle Schuztbriefinhaber an. Hinsichtlich jener Schäden aus Schutzbriefen, die vor dem 1.9.2009 abgeschlossen wurden, ist itonia nunmehr bereit, die finanzielle Abwicklung unpräjudiziell im Rahmen einer Kulanzlösung zu prüfen. Laut Informationsschreiben des Masseverwalters vom 29.7.2010 können alle Betroffenen zwecks finanzieller Abwicklung ihrer Schäden unter www.itonia.com/atco einmelden. Das Schreiben des Masseverwalters an alle Schutzbriefgläuber von Cosmos ist auf www.engelhart.at abrufbar.

Wir empfehlen allen, die einen Schadensfall anzeigen, sich auf die Zusage von itonia zu berufen. Cosmos-Schutzbriefe waren eine Art Geräteversicherung, die Kunden beim Kauf eines Gerätes bei der Firma Cosmos gegen Entgelt für vier oder sechs Jahre abschließen konnten. Gedeckt sind u.a. Materialschäden nach Herstellergarantien, Hardwareschäden, Schäden durch Ungeschicklichkeit, Brand, Wasser und Diebstahl. Der Schutzbrief gilt subsidiär, noch bestehende Herstellergarantien gehen vor. Es ist erfreulich, dass Betroffene ihre im Rahmen des Schutzbriefes gedeckten Schäden - wenn auch nur im unpräjudiziell im Rahmen einer Kulanz - durch itionia reguliert und ersetzt bekommen. Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.9.2009 und 31.12.2009 ist direkter Vertragspartner der Kunden die Generali Versicherung AG. Bei Schadensfällen können sich Kunden auch direkt an die itionia it-insurance & service GmbH, Postfach 0125, 2700 Wr. Neustadt (E-Mail: schaden@itionia.com) wenden. Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.1.2010 und 16.2.2010 besteht eine Deckungszusage bei der Zürich Versicherung AG. Kunden sollen sich direkt an den Zürich Help Point (Tel.: 08000 80 80 80) oder per Mail an service@at.zurich.com melden.

Formular zur Anmeldung im Konkurs auf www.justiz.gv.at

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