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NEWS

08.09.2010
Systematische grob fahrlässige Fehlberatung zu MEL-Zertifikaten

08.09.2010
HG Wien verurteilt AWD zu Schadenersatz

01.09.2010
Deutscher BGH: Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung

31.08.2010
Zahlscheinentgelte - VKI Sieg gegen mobilkom

25.08.2010
OGH weist Verbandsklage gegen AWD-Klauseln ab

23.08.2010
Anlegerentschädigung (AEW) haftet für AMIS-Gelder

17.08.2010
VKI Sieg gegen AvW - Kündigungsausschluss unwirksam


NEWS

Systematische grob fahrlässige Fehlberatung zu MEL-Zertifikaten
08.09.2010

Oberlandesgericht gab Klage wegen Vermittlung von MEL-Zertifikaten statt und sprach der Klägerin die Rückzahlung des Kaufpreises zu.

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HG Wien verurteilt AWD zu Schadenersatz
08.09.2010

Falsche Anlageberatung zu Immobilienaktien – Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von einem Drittel.

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Deutscher BGH: Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung
01.09.2010

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte.

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Zahlscheinentgelte - VKI Sieg gegen mobilkom
31.08.2010

Im Auftrag des BMASK klagte der VKI auch die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!

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OGH weist Verbandsklage gegen AWD-Klauseln ab
25.08.2010

Dokumentationspflichten aus WAG erweisen sich als „Anlageberater-Schutzgesetz“. Sammelklagen gegen AWD von Entscheidung nicht betroffen.

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Anlegerentschädigung (AEW) haftet für AMIS-Gelder
23.08.2010

Der OGH bejaht – in einem Musterprozess der Advofin - die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH für jene Gelder, die von den in Konkurs gegangenen AMIS-Firmen „gehalten“ und nicht zurückbezahlt wurden. Jedem betroffenen Anleger stehen bis zu 20.000 Euro seines Schadens zu. Ob die Anlegerentschädigung dies – ohne Hilfe des Staates – leisten kann, ist höchst fraglich.

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VKI Sieg gegen AvW - Kündigungsausschluss unwirksam
17.08.2010

OGH sieht Ausschluss der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung in Genuss-Schein-Bedingungen der AvW als nichtig an.

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