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NEWS

08.09.2010
Systematische grob fahrlässige Fehlberatung zu MEL-Zertifikaten

08.09.2010
HG Wien verurteilt AWD zu Schadenersatz

01.09.2010
Deutscher BGH: Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Anlageberatung

31.08.2010
Zahlscheinentgelte - VKI Sieg gegen mobilkom

25.08.2010
OGH weist Verbandsklage gegen AWD-Klauseln ab

23.08.2010
Anlegerentschädigung (AEW) haftet für AMIS-Gelder

17.08.2010
VKI Sieg gegen AvW - Kündigungsausschluss unwirksam


Allgemeines Konsumentenrecht>> NEWS

VKI-Sieg gegen Hartlauer – Klausel verschleiert Recht auf Gewährleistung
09.08.2010

Klausel in Reparaturbedingungen intransparent und daher gesetzwidrig

 

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Löschungsrecht aus Bonitätsdatenbanken wird eingeschränkt
31.05.2010

Der OGH hatte in jüngerer Zeit meist ein Löschungsrecht von Daten aus Bonitätsdatenbanken bejaht. Nun reagiert der Gesetzgeber darauf und schließt dieses Löschungsrecht bei gewissen – großen – Datenbanken aus.

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Produkthaftung: Verbrennungen durch Wärmestofftier
28.05.2010

Das Wärmestofftier „Beddy Bear“ verursachte bei einem Baby Verbrennungen dritten Grades. Trotz Einhaltung der Gebrauchsanweisung kam es zu einer zu starken Wärmeentwicklung.

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Urteil: Busunternehmer haftet für Gewinnzusagen
28.05.2010

Gewinnversprechen anlässlich einer Werbefahrt, bei denen der Busunternehmer mitwirkt und auf denen nur sein Name ersichtlich ist, müssen vom Busunternehmer eingelöst werden.

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OLG Frankfurt: Werbeveranstalter muss € 8.000,-- Gewinn auszahlen
26.05.2010

Gewinnversprechen anlässlich einer Werbeveranstaltung, "zu dessen Auszahlung offenbar von Anfang an keine Bereitschaft bestand”, muss eingelöst werden.

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Cosmos Schutzbriefe – Klage gegen itonia und Generali eingebracht
10.05.2010

Musterprozesse im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums sollen Vertragslage klären.

 

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Einstweilige Verfügung gegen „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt“
05.05.2010

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt“ beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt.

Dieser darf sich – bis zu einem endgültigen Urteil – nicht mehr als „Konsumentenschützer“ oder „Konsumentenschutzorganisation“ bezeichnen, wenn er gleichzeitig als Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister tätig ist und auch nicht zur Verwechslung mit dem VKI Anlass geben.

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