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Einigung zwischen Oberbank, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und Bundesarbeitskammer (BAK)

Nachdem im Herbst des Vorjahres KundInnen der Oberbank, die einen Kredit in Schweizer Franken (CHF) hatten, mit Konvertierungen in € konfrontiert sahen, mahnte der VKI im Auftrag des BMASK die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberbank ab und forderte eine Unterlassungserklärung. Die Klausel, auf die sich die Oberbank bei der Konvertierung bezogen hatte, war gesetzwidrig.

Die Oberbank hat nunmehr mit dem BMASK und der BAK eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach alle FremdwährungskundInnen kontaktiert werden und die Möglichkeit haben, neue Vereinbarungen, auch im Hinblick auf die Konvertierungsklausel abzuschließen.

Jene KreditnehmerInnen, deren Kredit im Herbst zu Unrecht konvertiert wurde, können mit einer 70%-igen Erstattung der Differenz zwischen dem damaligen Kurs und dem jetzigen Kurs bis Ende Juni 2009 ohne weitere Kosten in den CHF zurückkehren.

Sollte damals im konkreten Fall nicht einmal die 10%-ige Kurserhöhung erreicht gewesen sein, wird der Kredit überhaupt so gestellt als wäre nie konvertiert worden.

Bei Rückfragen können Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und an die Bundesarbeitskammer (BAK) wenden. Weitere Informationen zu Fremdwährungskrediten finden Sie auf dieser Seite des BMASK.

Die Vereinbarung im Volltext:  Vereinbarung Oberbank