Gesundheit & Ernährung>> URTEILE
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Urteil: Krankenversicherung - Gesundheitsfragen
Montag, 7. Februar |
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Wer - beraten durch den Versicherungsvertreter - Gesundheitsfragen lückenhaft ausfüllt, begeht keine Obliegenheitsverletzung und die Versicherung muss leisten. [mehr] |
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Urteil: Erneut Klage von Figurella abgewiesen
Montag, 7. Februar |
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Verbraucherin tritt aus gesundheitlichen Gründen von einem Vertrag mit Figurella zurück. [mehr] |
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Urteil: Produkthaftung für Zwischenhändler, der zu spät Auskunft gibt
Mittwoch, 5. Januar |
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Wenn der Zwischenhändler seinen Vorlieferanten nicht rechtzeitig nennt, dann haftet er aus der Produkthaftung für Produktfehler. Eine verspätete Nennung hilft ihm nicht mehr. [mehr] |
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Urteil: Produkthaftung für ungesicherte Bettzeuglade
Mittwoch, 1. September |
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Eine unzureichende Darbietung des Produktes macht dieses fehlerhaft. Mangels entsprechender Aufklärung kommt die im Produkt "schlummernde" Gefährlichkeit zum Tragen. [mehr] |
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Urteil: Produkthaftung für geplatzten Fahrradreifen
Mittwoch, 1. September |
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Auch bei Billigprodukten darf ein bestimmtes Mindestmaß an Qualität nicht unterschritten werden. [mehr] |
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Urteil: Getränkehersteller haftet für Haarriß in Flaschenhals
Dienstag, 5. Januar |
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Diesmal ein deutsches Urteil zur Produkthaftung bei explodierenden Mineralwasserflaschen. [mehr] |
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Urteil: Vertrag mit Figurella wegen Irreführung aufgehoben
Dienstag, 5. Januar |
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Die AK Salzburg konnte erneut einen Musterprozeß gegen Figurella erfolgreich abschließen. [mehr] |
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Urteil: Figurella - Irrtumsanfechtung
Dienstag, 8. Dezember |
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Wieder ein erfolgreicher Musterprozeß der AK-Salzburg. [mehr] |
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Urteil: Fitness-Center - Ortsverlegung unzumutbar
Dienstag, 8. Dezember |
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Eine Filiale eines Fitness-Centers wurde geschlossen. Die Kunden sollen in den anderen Filialen trainieren war die Ansicht des Unternehmers. Geld anteiligt retour urteilte das Gericht über VKI-Klage. [mehr] |
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Urteil: Produkthaftung - Beweislast zum "Stand der Technik"
Dienstag, 3. November |
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Wenn das Produkt beim In-Verkehr-Bringen dem "Stand der Technik" entspricht, obliegt dem Geschädigten der Gegenbeweis, daß dennoch eine abweichende Sicherheitserwartung des Verbrauchers vorliegt. [mehr] |
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