Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt, Geschädigte aus Österreich zu sammeln und die Durchsetzung von Ansprüchen aus der Produkthaftung zu prüfen.
Rund 7000 AWD-Kunden haben sich beim VKI über die Beratung des AWD im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien von Immofinanz und Immoeast beschwert. Rund 2500 nehmen an einer Sammelklagen-Aktion des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen den AWD teil. Hier finden Sie weitere Informationen und den Zugang zur Plattform für TeilnehmerInnen an der Aktion.
Studie-youtube-Radiokolleg
Die "Sammelklage nach österreichischem Recht" aus der heimischen Rechtslandschaft nicht mehr wegzudenken:
Es gab erfolgreiche Sammelklagen gegen Reiseveranstalter, Banken, Finanzdienstleister und Hersteller fehlerhafter Produkte.
Aktuell führt der VKI alleine fünf Sammelklagen gegen den Finanzdienstleister AWD.
Der VKI hat dieses Instrument - zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser und dem Prozessfinanzierer FORIS - vor mehr als 10 Jahren "erfunden".
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung zu Unrecht bezahlter Papierrechnungsentgelte angeboten.
Wir informieren im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, welche Schritte geschädigte Kleinanleger nun noch setzen können, um zu ihrem Geld zu kommen.
Soziale Netzwerke boomen. Der VKI ist - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - mit dabei und warnt gleichzeitig Nutzer "auf der Hut zu sein".
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 hat die Situation bei Dauerrabatten vollkommen verändert. Wir informieren ausgehend von diesem Urteil, unter welchen Umständen eine Dauerrabattrückforderung Ihrer Versicherung unberechtigt ist und wie Sie ihr Geld zurückverlangen können.
Seit 1.11.2009 sollten die "Strafgebühren" für Zahlscheinzahler Geschichte sein. In der Praxis versuchen aber viele Unternehmen - mit verschiedenen Ausreden - das "Körberlgeld" weiter zu kassieren.
Wir stellen die aktuelle Rechtslage und die Ausreden der betroffenen Branchen dar:
Gerade in der Hauptreisezeit häufen sich die Beschwerden von Pauschaltouristen: Das gebuchte Hotel ist überbelegt - man landet in einer Absteige mit Blick auf die Mülltonnen. Der "feine Sandstrand" entpuppt sich als verschmutzte Felsenbucht, und anstatt der ersehnten Ruhe quält nervender Baulärm. Der VKI informiert Sie über Ihre Rechte.
Vereinbarung Oberbank - BMASK - AK
Einigung zwischen Oberbank, Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und Bundesarbeitskammer (BAK)
In den letzten Jahren wurden in Österreich viele Millionen Lebensversicherungen abgeschlossen. Erst nach dem Abschluss stellt sich oft heraus, dass die Versicherung in einigen Punkten undurchsichtig ist. Häufig fehlt es an Transparenz bei Abschlusskosten, Performance und Gewinnermittlung.
Nachdem der Ausgleich gescheitert ist, wurde über das Vermögen von Cosmos (Cosmos Elektrohandels GmbH&Co KG) der Anschlusskonkurs eröffnet.
Wir zeigen, was das für VerbraucherInnen bedeutet.
Der ORF hat 2008 in der Sendung KONKRET eine Serie zum Thema "David gegen Goliath" ausgestrahlt. Gezeigt wurden die größten Erfolge durch Musterprozesse und Verbandsklagen der Konsumentenschützer. Hier finden Sie die gesendeten Beiträge zum Nach-Sehen.
Wer kennt sie nicht - Gratisangebote im Internet, denen plötzlich eine Rechnung folgt oder die mit anderen unliebsamen Überraschungen aufwarten. Aus diesem Grund geben wir Geschädigten Tipps, was im Fall der Fälle zu tun ist.
- Tipps für Geschädigte
Das BMASK informiert über Fluggast-Rechte
Seit 17.02.2005 gelten nach Inkrafttreten der neuen Fluggastrechte-Verordnung im gesamten EU Raum verbesserte Rechte von Flugpassagieren in Fällen von Überbuchungen, Annullierungen und längeren Verspätungen von Flügen.
In zwei von der Bundesarbeiterkammer geführten Verbandsverfahren hat der OGH eine Vielzahl von Vertragsklauseln in einem Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG und in einem Mietvertrag im Teilanwendungsbereich des MRG als gesetzwidrig erkannt. Die Urteile haben nicht nur Auswirkung auf die Gestaltung neuer Mietverträge, sondern auch auf alle bestehenden Mietverträge, die mit Unternehmern abgeschlossen wurden.
Der OGH hat im Jahr 2006 vier Klauseln in den Sparbüchern der BAWAG für gesetzwidrig erklärt. Das Urteil führte dazu, dass alle Banken seit 1.1.2007 für variabel verzinste Sparbücher neue Zinsgleitklauseln verwenden. Das bringt mehr Transparenz, aber auch neue Tücken; für die Vergangenheit kann es zu Nachzahlungen von Zinsen führen.
- Verbraucherkredite vor 1.3.1997 (unbestimmte Zinsanpassungsklauseln)
- Verbraucherkredite nach 1.3.1997 ("Aufrundungsspirale")
- Fremdwährungskredite (Aufrundung)